Platzordnung
Leider geht es nicht ganz ohne Regeln!
Um ein möglichst angenehmes Miteinander auf unserer Strecke zu gewährleisten, möchten wir Euch bitten, dass Ihr euch an diese wenigen einfachen Regeln haltet, wenn Ihr euch auf dem Gelände des MRC Senden befindet.
Platzordnung:
| § 1: |
Alle Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen. |
| § 2: |
Gastfahrer müssen sich telefonisch beim Vorstand: 07309/929345 oder 0173/6630315 anmelden. |
| § 3: |
Gastfahrer dürfen nur noch an folgenden Tagen die Strecke benutzen: Mittwoch und Freitag ab 16.00 Uhr - Gebühr 5.- Euro Samstag und Sonntag ab 13.00 Uhr - Gebühr 10.- Euro Gebühr Jugend - 3.- Euro Zahlungsbeleg bitte aufbewahren! |
| § 4: |
Bei Nichtanmeldung (Schwarzfahren) werden bei Erwachsenen 20.- Euro, bei Jugendlichen 13.- Euro berechnet. Unabhängig der Nutzungsdauer und Uhrzeit! |
| § 5: |
Das Stehen auf der Boxenmauer ist aus Sicherheitsgründen untersagt. |
| § 6: |
Für die aus dem Betrieb des Modells entstehenden Schäden und Sachverluste, haftet der Verein nicht! |
| § 7: |
Eltern haften für Ihre Kinder! |
| § 8: |
Der Aufenthalt in der Einzäunung während des Renn- und Übungsbetriebes ist verboten. |
| § 9: |
Bei Personen und Sachschäden ist unverzüglich die Vorstandschaft zu informieren. |
| § 10: |
Anweisungen der Vorstandschaft und den Mitgliedern ist Folge zu leisten. |
| § 11: |
Zufahrt nur über den ausgeschilderten Weg. |
| § 12: |
Parken ist nur auf dem Platz unterhalb der Strecke erlaubt. |
| § 13: |
Anrainende Acker dürfen nicht begangen oder befahren werden. |
| § 14: |
Frequenzen sind vor Betrieb abzustimmen. 400er-Quarze sind nicht gestattet. |
| § 15: |
Ausschütten von Treibstoff, Lösungsmitteln, Farbe und anderen umweltbelastenden Stoffe ist streng verboten!! |
| § 16: |
Fahren mit Moped, Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen auf der Fahrbahn ist verboten. |
| § 17: |
Rücksichtsvolles und faires Verhalten setzen wir voraus. |
| § 18: |
Jeder Anwesende hat seinen Müll selbst zu entsorgen. |
| § 19: |
Bei Nichtbeachtung der Verbote kann es zur polizeilichen Anzeige kommen |
MRC Senden, Juli 2010